Der Brückenkataster einer Gemeinde
beinhaltet eine Auflistung der Kunstbauten und gibt Auskunft über deren Tragfähigkeit
und Zustand sowie allfällig notwendige Sanierungsarbeiten.
Brücken sollten periodisch alle 5 bis 10 Jahre kontrolliert werden.
Je nach der Anzahl der Objekte einer Gemeinde erfolgt die Erstellung des Brückenkatasters
in einer oder zwei Phasen.
Wenn viele Bauwerke zu überprüfen sind erfolgt in einer ersten
Phase die Aufnahme sämtlicher Kunstbauten in der Gemeinde. Eine grobe Aufnahme
der Hauptmasse und eine grobe Beurteilung des Zustandes werden auf ein Katasterblatt
eingetragen.
Wenn nur wenige Objekte zu beurteilen sind kann die erste Phae
übersprungen werden.
In der zweiten Phase werden die Objekte masslich und
fotografisch aufgenommen und es wird sowohl ein Katasterplan als auch ein ausführlicher
Kontrollbericht mit fotografischer Dokumentation erstellt. Die Tragfähigkeit wird
bestimmt und der Zustand des Bauwerkes beschrieben. Dazu gehören auch Vorschläge für
allfällige Reparaturen. Das Katasterblatt wird ergänzt.
Für eine vergrösserte Ansicht des untenstehenden Katasterblattes und des
Katasterplanes klicken Sie bitte hier. |